AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Just Click online
der Firma Bildungsverlag EINS GmbH, Hansestraße 115, 51149 Köln, HRB 6452
beim Amtsgericht Siegburg, USt-Id-Nr.: DE 203376216
- Im Folgenden Bildungsverlag EINS
Beschreibung von Just Click
Just Click bietet Unterrichtsmaterialien unterschiedlichen Typs wie z.B. Filme, PowerPointPräsentationen, Lehrernotizen etc., die direkt auf das entsprechende Lehrbuch bezogen sind und über PC/Laptop und Beamer oder Whiteboard im Unterricht genutzt werden können.
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen des Kunden mit Bildungsverlag EINS hinsichtlich der Nutzungsüberlassung der Software www.just-click.net, es sei denn im Einzelfall wird eine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen Bildungsverlag EINS und dem Kunden geschlossen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht Gegenstand der vertraglichen Beziehungen des Kunden mit Bildungsverlag EINS.
3. Bildungsverlag EINS behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
§ 2 Persönlicher Anwendungsbereich/Definitionen
1. "Kunden" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sämtliche Anwender, egal ob Unternehmer im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 oder Verbraucher im Sinne der nachstehenden Ziffer 2, denen Bildungsverlag EINS die Nutzung der Software Just Click. de gemäß der nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt hat.
2. "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Bildungsverlag EINS einen Vertrag über die Nutzung der Software Just Click abgeschlossen haben, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. "Unternehmer" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Bildungsinstitutionen (Schulen, Hochschulen, private Bildungsträger und Ähnliche) oder Firmen (Geschäfte, Betriebe, gewerbliche Unternehmen und Ähnliche), die mit Bildungsverlag EINS einen Vertrag über die Nutzung der Software Just Click zum Zwecke der Ausübung ihres staatlichen Auftrages oder ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen haben.
4. "Nutzer" sind diejenigen Personen, denen ein Kunde als Unternehmer die Nutzung der Software Just Click im Falle einer Sammelbestellung gemäß den nachfolgenden Bedingungen einräumen darf, insbesondere Schüler/Studenten und Lehrer, und die keine direkten vertraglichen Beziehungen mit Bildungsverlag EINS haben.
5. Eine "Sammelbestellung" liegt vor, wenn ein KUNDE als Unternehmer bei Bildungsverlag EINS eine Bestellung zur Erteilung einer bestimmten Anzahl von Nutzungsrechten ("Lizenzen") für die Software Just Click abgibt. Eine "Einzelbestellung" ist hingegen die Bestellung zur Einräumung eines einzigen Nutzungsrechtes ("Lizenz") an der Software Just Click.
6. Die Software Just Click bietet digitale Unterrichtsmaterialien wie z.B. Filme, PowerPointPräsentationen, Grafiken, die im Unterricht mit PC/Laptop und Beamer bzw. via Whiteboard eingesetzt werden können und die direkt auf ein Buch bezogen sind. Die Software bietet zwei Ansichten bzw. Zugangsweisen zu den Materialien: Zum einen über die verkleinerte Darstellung der Doppelseiten aus dem Buch: Die Materialien sind mittels einer entsprechenden Markierung einzelnen Absätzen aus dem Buch zugeordnet. Zum anderen kann der User die Materialien unabhängig von den Doppelseiten im Buch in einer Materialsammlung anschauen, suchen lassen, sortieren oder auch ergänzen.
7. Die "Down-Zeit" ist der Zeitraum, während dessen Bildungsverlag EINS Wartungsarbeiten und/oder technische Verbesserungen an der Software Just Click durchführt.
§ 3 Überlassung der Software Just Click
1. Bildungsverlag EINS stellt dem Kunden die Software Just Click über das Internet zur Verfügung. Die Software Just Click wird dem Kunden von Bildungsverlag EINS an dem Übergabepunkt zur Nutzung nach Maßgabe von § 4 Ziffern 10 und 11 sowie § 5 bereitgestellt. Die Software Just Click verbleibt dabei auf dem Server des Bildungsverlages EINS. Der Übergabepunkt bezeichnet die Schnittsstelle des von Bildungsverlag EINS betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen. Bildungsverlag EINS schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und/oder Nutzers und dem von Bildungsverlag EINS betriebenen Übergabepunkt.
2. Bildungsverlag EINS wird die Software Just Click im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuellen Version einsetzen, wenn und soweit die Änderung der Softwareversion unter Berücksichtigung der Interessen des Bildungsverlages EINS für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Einsatz einer neueren Version der Software Just Click als derjenigen, die er auf Grund seiner Bestellung erhalten hat.
3. Bildungsverlag EINS ist bemüht, dem Kunden die Nutzung der Software Just Click 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche mit Ausnahme der Down-Zeit zur Verfügung zu stellen
4. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, die Leistungserbringung für die Down-Zeit zu unterbrechen. Die Down-Zeit ist bei der Bemessung der Vergütung gemäß § 6 Ziffer 1 in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste bereits berücksichtigt und berechtigt den Kunden nicht, eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen der Down-Zeit geltend zu machen.
§ 4 Nutzungsüberlassung/Registrierung
1. Zur Nutzung der Software Just Click ist die Registrierung des Kunden erforderlich. Hierzu erhält der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort.
2. Erfolgt eine Einzelbestellung des KUNDEN, wird Bildungsverlag EINS dem KUNDEN Benutzername und Passwort an die in der Einzelbestellung angegebene EMail- Adresse übermitteln.
3. Zusammen mit der Übermittlung des Benutzernamens und des Passwortes wird Bildungsverlag EINS entweder dem Kunden oder dem jeweiligen Nutzer eine URLAdresse übermitteln, auf der sich der Kunde/Nutzer mit seinem Benutzernamen und Passwort in den Server des Bildungsverlages EINS einloggen kann.
4. Der Kunde als Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Nutzer seinen Benutzernamen und sein Passwort nicht an Dritte weitergibt oder Dritten die Nutzung der Software Just Click ermöglicht. Der Kunde hat auf Aufforderung Bildungsverlag EINS eine vom jeweiligen Nutzer unterzeichnete dahingehende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
5. Der Kunde als Unternehmer stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die durch die unbefugte Weitergabe des Benutzernamens und des Passwortes und/oder der unbefugten Nutzungseinräumung an Dritte durch die Nutzer entstehen.
6. Ist der KUNDE Verbraucher, hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Benutzername und sein Passwort geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Software Just Click zu ermöglichen.
7. Im Falle eines Verstoßes gegen die in Ziffern 4 und 6 festgelegten Verpflichtungen behält Bildungsverlag EINS sich das Recht vor, den Zugang zu der Software Just Click unverzüglich zu sperren und zudem Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen. Im Falle eines Missbrauchs durch einen Nutzer gilt die Sperrung nur für die diesem Nutzer eingeräumte Zugriffsberechtigung, es sei denn, Bildungsverlag EINS liegen Anhaltspunkte für weiteren Missbrauch durch andere Nutzer des KUNDEN vor. In diesem Fall ist Bildungsverlag EINS berechtigt, sämtlichen Nutzern den Zugang zu sperren.
10. a) Bildungsverlag EINS ist Inhaber der Onlinenutzungsrechte an der Software Just Click. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, in der vertragsgegenständlichen und in der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Form frei über diese Nutzungsrechte zu verfügen.
b) Bildungsverlag EINS räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich beschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Software Just Click ein. Diese Lizenz ist weder an einen bestimmten PC noch Arbeitsplatz gebunden, sondern ausschließlich an den Benutzernamen und das Passwort, die dem Kunden und/oder Nutzer die Nutzung der Software Just Click via Internet ermöglichen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte an der Software Just Click einzuräumen, es sei denn der Kunde ist Unternehmer und hat nach Rücksprache mit Bildungsverlag EINS gemäß Ziffer 5 S. 2 eine limitierte Anzahl kostenloser Lizenzen erhalten. In diesem Falle ist er berechtigt das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht einzuräumen.
11. Der KUNDE sei er Unternehmer oder Verbraucher ist weder berechtigt, Dritten die Nutzung der Software Just Click einzuräumen noch Vervielfältigungsstücke von der Software anzufertigen oder die Inhalte der Kurse oder die Beschaffenheit der Dienste zu verändern.
12. Ist der Nutzungszeitraum abgelaufen, ist Bildungsverlag EINS berechtigt, den Zugang zu der Software Just Click zu sperren. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ende des Nutzungszeitraums eine Verlängerung der Nutzung bei Bildungsverlag EINS beantragt hat. Wurde der Zugang zu der Software Just Click wegen Ablauf des Nutzungszeitraumes gesperrt, muss der KUNDE bei Bildungsverlag EINS eine neue Bestellung aufgeben. Ihm werden in diesem Falle nach Bestätigung der Bestellung nach Maßgabe des § 5 Ziffern 2 und 3 ein neuer Benutzername und ein Passwort übersandt.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software Just Click nur in dem vertraglichen und auf Grund dieser Geschäftsbedingungen eingeräumten Zweck zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, jeglichen Missbrauch der Zugangsmöglichkeiten zu unterlassen sowie im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Just Click jegliche rechtswidrige oder strafbare Handlungen zu unterlassen.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiter, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und Just Click nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu nutzen sowie die für die Nutzung des Internets oder anderer Netze notwendigen gesetzlichen Vorschriften, vertraglichen Inhalte und verkehrsüblichen Anwendungsbestimmungen (sogenannten Netiquetten) einzuhalten und sich fortlautend über die jeweils anwendbaren Regelungen zu unterrichten. Der Kunde stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen eines Verstoßes gegen die vorstehend in Satz 1 aufgeführten Verpflichtungen frei.
3. Der Kunde verpflichtet sich zudem, den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen und sein Passwort geheim zu halten. Bei Anhaltspunkten für oder einem bereits erfolgten Missbrauch des Passwortes und/oder des Benutzernamens hat der Kunde Bildungsverlag EINS unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer die in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 aufgeführten Verpflichtungen einhalten. Der Kunde stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter auf Grund eines Verstoßes der Nutzer gegen diese Verpflichtungen frei.
5. Bildungsverlag EINS ist im Falle einer Verletzung der vorstehend unter der Ziffern 1, 2 und 3 genannten Verpflichtungen berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten der Software Just Click ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
1. Für die Nutzung der Software Just Click zahlt der Kunde an Bildungsverlag EINS die Vergütung gemäß der gültigen Preisliste, die Bildungsverlag EINS dem Kunden mit Übersendung des Bestellformulars, dieser Geschäftsbedingungen und sofern der Kunde Unternehmer ist, der Liste der Nutzer, übersenden wird.
2. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, die Preisliste jeweils zum neuen Jahr zu ändern.
3. Zahlungen des Kunden können grundsätzlich nur bei Angabe der Kundennummer und der Rechnungsnummer verbucht werden, weshalb sie bei den Zahlungen anzugeben sind. Bildungsverlag EINS haftet nicht dafür, dass eine vom Kunden getätigte Zahlung auf Grund des Fehlens der Kunden- und/oder Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann.
4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug, behält Bildungsverlag EINS sich das Recht vor, den Zugang zu der Software Just Click unverzüglich zu sperren und erst nach Zahlungseingang wieder freizuschalten. Davon unabhängig berechnet Bildungsverlag EINS in jedem Falle die gesetzlichen Zinsen, das heißt 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. Gutschriften und Abschlagszahlungen werden in der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 BGB zunächst auf etwaige Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
5. Bei der Erteilung von einzelnen Nutzungsrechten an Verbraucher ist eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren erwünscht. Die Abbuchung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungsfälligkeit. Bankgebühren über nicht eingelöste Lastschriften gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist die von Bildungsverlag EINS erbrachte Leistung mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet Bildungsverlag EINS gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Bildungsverlag EINS nur, wenn Bildungsverlag EINS diese Mängel zu vertreten hat.
2. Ein Mangel der Software Just Click liegt nur vor, wenn die Nutzung der Software Just Click den Kunden in unzumutbarer Weise behindert.
4. Ein Minderungsrecht besteht nur, wenn es unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Ebenso entfällt die Gewährleistung in den Fällen, in denen der Kunde die Software Just Click fehlerhaft gebraucht oder diese selbst geändert oder erweitert hat.
6. Bildungsverlag EINS gibt keine Gewährleistung, wenn die Nichtverfügbarkeit der Lerninhalte der Software Just Click entweder darauf zurückzuführen ist, dass Störungen in der Internetverbindung des KUNDEN und/oder Nutzers bis zum Übergabepunkt aufgetreten sind oder Fehler, Störungen oder sonstige Probleme mit der auf dem PC des Kunden installierten Software dazu führen, dass eine Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist.
7. Bildungsverlag EINS gibt keine Gewährleistung für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Würmer und Ähnliches an den Daten, Festplatte, PC etc. des Kunden und/oder Nutzers entstehen, wenn und soweit diese in Dokumenten die der Kunde und/oder Nutzer bei der Nutzung der Software Just Click erstellt hat, enthalten waren.
8. Der Kunde hat Bildungsverlag EINS auftretende Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntnis anzuzeigen. Hat der Kunde als Unternehmer eine Sammellizenz erhalten, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Nutzer ihm etwaige auftretende Mängel in der Verfügbarkeit der Software Just Click unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntnis mitzuteilen, um sie sodann ebenfalls unverzüglich Bildungsverlag EINS innerhalb der vorgenannten Frist bekannt zu geben. Bildungsverlag EINS wird den Kunden auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.
9. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages. Sie beginnt mit Freischaltung der Software Just Click und endet mit der ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung oder dem regulären Ende der Nutzungsdauer.
10. Die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr ab Freischaltung.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Bildungsverlag EINS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bildungsverlag EINS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Insoweit haftet Bildungsverlag EINS jedoch nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Bildungsverlag EINS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
2. Die Haftung von Bildungsverlag EINS für Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten aus positiver Vertragsverletzung, der Verletzung von Schutzrechten Dritter und unerlaubter Handlung wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwarenutzung typischerweise gerechnet werden muss.
4. Soweit dem Grunde nach eine Haftung eintritt, wird der Schadensersatzanspruch gegen Bildungsverlag EINS auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 50.000.
§ 9 Datenschutz
1. Persönliche Daten des Kunden wie Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie EMail- Adresse werden nur für interne Zwecke bei Bildungsverlag EINS in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
2. Ebenso werden der Benutzername und das Passwort des Kunden und/oder Nutzers ausschließlich im Rahmen und zur Durchführung des vertraglichen Zweckes bei Bildungsverlag EINS unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und weiterverarbeitet.
§ 10 Abwicklung bei Vertragsbeendigung
1. Wird der Vertrag zwischen Bildungsverlag EINS und dem KUNDEN durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder auf Grund einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung beendet, ist der Kunde verpflichtet, alle ihm in Erfüllung des Vertrages etwaig überlassenen Datenträger an Bildungsverlag EINS herauszugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Just Click vollständig zu löschen, sofern er zur Nutzung der Lerninhalte der Software Just Click Kopien auf seinem PC gespeichert hat. Hat der Kunde die Software Just Click von verschiedenen Arbeitsplätzen/PCs aus genutzt, hat er diese auf sämtlichen Arbeitsplätzen/PCs zu löschen. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich, entsprechende Verpflichtung an die Nutzer weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche etwaigen Daten der Software Just Click gelöscht und etwaige Datenträger an Bildungsverlag EINS herausgegeben werden. Auf Verlangen von Bildungsverlag EINS hat der KUNDE eine eidesstattliche Versicherung über die vollständige Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen zu Rückgabe und Löschung abzugeben. Ist der KUNDE Unternehmer, hat er auf Verlangen von Bildungsverlag EINS eine dahingehende eidesstattliche Versicherung bei den Nutzern einzuholen und Bildungsverlag EINS zu übermitteln.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
2. Der KUNDE kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig oder unbestritten sind.
3. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Der KUNDE ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes gegenüber Bildungsverlag EINS unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bedingung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
6. Erfüllungsort der Leistungen von Bildungsverlag EINS ist der Sitz von Bildungsverlag EINS.
7. Diese Geschäftsbedingungen und auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Ist der KUNDE Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Bildungsverlag EINS. Bildungsverlag EINS bleibt es ungenommen, den KUNDEN als Unternehmer an dessen Sitz zu verklagen.
Just Click bietet Unterrichtsmaterialien unterschiedlichen Typs wie z.B. Filme, PowerPointPräsentationen, Lehrernotizen etc., die direkt auf das entsprechende Lehrbuch bezogen sind und über PC/Laptop und Beamer oder Whiteboard im Unterricht genutzt werden können.
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen des Kunden mit Bildungsverlag EINS hinsichtlich der Nutzungsüberlassung der Software www.just-click.net, es sei denn im Einzelfall wird eine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen Bildungsverlag EINS und dem Kunden geschlossen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht Gegenstand der vertraglichen Beziehungen des Kunden mit Bildungsverlag EINS.
3. Bildungsverlag EINS behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
§ 2 Persönlicher Anwendungsbereich/Definitionen
1. "Kunden" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sämtliche Anwender, egal ob Unternehmer im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 oder Verbraucher im Sinne der nachstehenden Ziffer 2, denen Bildungsverlag EINS die Nutzung der Software Just Click. de gemäß der nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt hat.
2. "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Bildungsverlag EINS einen Vertrag über die Nutzung der Software Just Click abgeschlossen haben, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. "Unternehmer" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Bildungsinstitutionen (Schulen, Hochschulen, private Bildungsträger und Ähnliche) oder Firmen (Geschäfte, Betriebe, gewerbliche Unternehmen und Ähnliche), die mit Bildungsverlag EINS einen Vertrag über die Nutzung der Software Just Click zum Zwecke der Ausübung ihres staatlichen Auftrages oder ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen haben.
4. "Nutzer" sind diejenigen Personen, denen ein Kunde als Unternehmer die Nutzung der Software Just Click im Falle einer Sammelbestellung gemäß den nachfolgenden Bedingungen einräumen darf, insbesondere Schüler/Studenten und Lehrer, und die keine direkten vertraglichen Beziehungen mit Bildungsverlag EINS haben.
5. Eine "Sammelbestellung" liegt vor, wenn ein KUNDE als Unternehmer bei Bildungsverlag EINS eine Bestellung zur Erteilung einer bestimmten Anzahl von Nutzungsrechten ("Lizenzen") für die Software Just Click abgibt. Eine "Einzelbestellung" ist hingegen die Bestellung zur Einräumung eines einzigen Nutzungsrechtes ("Lizenz") an der Software Just Click.
6. Die Software Just Click bietet digitale Unterrichtsmaterialien wie z.B. Filme, PowerPointPräsentationen, Grafiken, die im Unterricht mit PC/Laptop und Beamer bzw. via Whiteboard eingesetzt werden können und die direkt auf ein Buch bezogen sind. Die Software bietet zwei Ansichten bzw. Zugangsweisen zu den Materialien: Zum einen über die verkleinerte Darstellung der Doppelseiten aus dem Buch: Die Materialien sind mittels einer entsprechenden Markierung einzelnen Absätzen aus dem Buch zugeordnet. Zum anderen kann der User die Materialien unabhängig von den Doppelseiten im Buch in einer Materialsammlung anschauen, suchen lassen, sortieren oder auch ergänzen.
7. Die "Down-Zeit" ist der Zeitraum, während dessen Bildungsverlag EINS Wartungsarbeiten und/oder technische Verbesserungen an der Software Just Click durchführt.
§ 3 Überlassung der Software Just Click
1. Bildungsverlag EINS stellt dem Kunden die Software Just Click über das Internet zur Verfügung. Die Software Just Click wird dem Kunden von Bildungsverlag EINS an dem Übergabepunkt zur Nutzung nach Maßgabe von § 4 Ziffern 10 und 11 sowie § 5 bereitgestellt. Die Software Just Click verbleibt dabei auf dem Server des Bildungsverlages EINS. Der Übergabepunkt bezeichnet die Schnittsstelle des von Bildungsverlag EINS betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen. Bildungsverlag EINS schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und/oder Nutzers und dem von Bildungsverlag EINS betriebenen Übergabepunkt.
2. Bildungsverlag EINS wird die Software Just Click im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuellen Version einsetzen, wenn und soweit die Änderung der Softwareversion unter Berücksichtigung der Interessen des Bildungsverlages EINS für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Einsatz einer neueren Version der Software Just Click als derjenigen, die er auf Grund seiner Bestellung erhalten hat.
3. Bildungsverlag EINS ist bemüht, dem Kunden die Nutzung der Software Just Click 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche mit Ausnahme der Down-Zeit zur Verfügung zu stellen
4. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, die Leistungserbringung für die Down-Zeit zu unterbrechen. Die Down-Zeit ist bei der Bemessung der Vergütung gemäß § 6 Ziffer 1 in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste bereits berücksichtigt und berechtigt den Kunden nicht, eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen der Down-Zeit geltend zu machen.
§ 4 Nutzungsüberlassung/Registrierung
1. Zur Nutzung der Software Just Click ist die Registrierung des Kunden erforderlich. Hierzu erhält der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort.
2. Erfolgt eine Einzelbestellung des KUNDEN, wird Bildungsverlag EINS dem KUNDEN Benutzername und Passwort an die in der Einzelbestellung angegebene EMail- Adresse übermitteln.
3. Zusammen mit der Übermittlung des Benutzernamens und des Passwortes wird Bildungsverlag EINS entweder dem Kunden oder dem jeweiligen Nutzer eine URLAdresse übermitteln, auf der sich der Kunde/Nutzer mit seinem Benutzernamen und Passwort in den Server des Bildungsverlages EINS einloggen kann.
4. Der Kunde als Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Nutzer seinen Benutzernamen und sein Passwort nicht an Dritte weitergibt oder Dritten die Nutzung der Software Just Click ermöglicht. Der Kunde hat auf Aufforderung Bildungsverlag EINS eine vom jeweiligen Nutzer unterzeichnete dahingehende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
5. Der Kunde als Unternehmer stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die durch die unbefugte Weitergabe des Benutzernamens und des Passwortes und/oder der unbefugten Nutzungseinräumung an Dritte durch die Nutzer entstehen.
6. Ist der KUNDE Verbraucher, hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Benutzername und sein Passwort geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Software Just Click zu ermöglichen.
7. Im Falle eines Verstoßes gegen die in Ziffern 4 und 6 festgelegten Verpflichtungen behält Bildungsverlag EINS sich das Recht vor, den Zugang zu der Software Just Click unverzüglich zu sperren und zudem Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend zu machen. Im Falle eines Missbrauchs durch einen Nutzer gilt die Sperrung nur für die diesem Nutzer eingeräumte Zugriffsberechtigung, es sei denn, Bildungsverlag EINS liegen Anhaltspunkte für weiteren Missbrauch durch andere Nutzer des KUNDEN vor. In diesem Fall ist Bildungsverlag EINS berechtigt, sämtlichen Nutzern den Zugang zu sperren.
10. a) Bildungsverlag EINS ist Inhaber der Onlinenutzungsrechte an der Software Just Click. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, in der vertragsgegenständlichen und in der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Form frei über diese Nutzungsrechte zu verfügen.
b) Bildungsverlag EINS räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich beschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Software Just Click ein. Diese Lizenz ist weder an einen bestimmten PC noch Arbeitsplatz gebunden, sondern ausschließlich an den Benutzernamen und das Passwort, die dem Kunden und/oder Nutzer die Nutzung der Software Just Click via Internet ermöglichen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte an der Software Just Click einzuräumen, es sei denn der Kunde ist Unternehmer und hat nach Rücksprache mit Bildungsverlag EINS gemäß Ziffer 5 S. 2 eine limitierte Anzahl kostenloser Lizenzen erhalten. In diesem Falle ist er berechtigt das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich beschränkte, nicht übertragbare Nutzungsrecht einzuräumen.
11. Der KUNDE sei er Unternehmer oder Verbraucher ist weder berechtigt, Dritten die Nutzung der Software Just Click einzuräumen noch Vervielfältigungsstücke von der Software anzufertigen oder die Inhalte der Kurse oder die Beschaffenheit der Dienste zu verändern.
12. Ist der Nutzungszeitraum abgelaufen, ist Bildungsverlag EINS berechtigt, den Zugang zu der Software Just Click zu sperren. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ende des Nutzungszeitraums eine Verlängerung der Nutzung bei Bildungsverlag EINS beantragt hat. Wurde der Zugang zu der Software Just Click wegen Ablauf des Nutzungszeitraumes gesperrt, muss der KUNDE bei Bildungsverlag EINS eine neue Bestellung aufgeben. Ihm werden in diesem Falle nach Bestätigung der Bestellung nach Maßgabe des § 5 Ziffern 2 und 3 ein neuer Benutzername und ein Passwort übersandt.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software Just Click nur in dem vertraglichen und auf Grund dieser Geschäftsbedingungen eingeräumten Zweck zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, jeglichen Missbrauch der Zugangsmöglichkeiten zu unterlassen sowie im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Just Click jegliche rechtswidrige oder strafbare Handlungen zu unterlassen.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiter, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und Just Click nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu nutzen sowie die für die Nutzung des Internets oder anderer Netze notwendigen gesetzlichen Vorschriften, vertraglichen Inhalte und verkehrsüblichen Anwendungsbestimmungen (sogenannten Netiquetten) einzuhalten und sich fortlautend über die jeweils anwendbaren Regelungen zu unterrichten. Der Kunde stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen eines Verstoßes gegen die vorstehend in Satz 1 aufgeführten Verpflichtungen frei.
3. Der Kunde verpflichtet sich zudem, den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen und sein Passwort geheim zu halten. Bei Anhaltspunkten für oder einem bereits erfolgten Missbrauch des Passwortes und/oder des Benutzernamens hat der Kunde Bildungsverlag EINS unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer die in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 aufgeführten Verpflichtungen einhalten. Der Kunde stellt Bildungsverlag EINS von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter auf Grund eines Verstoßes der Nutzer gegen diese Verpflichtungen frei.
5. Bildungsverlag EINS ist im Falle einer Verletzung der vorstehend unter der Ziffern 1, 2 und 3 genannten Verpflichtungen berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten der Software Just Click ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
1. Für die Nutzung der Software Just Click zahlt der Kunde an Bildungsverlag EINS die Vergütung gemäß der gültigen Preisliste, die Bildungsverlag EINS dem Kunden mit Übersendung des Bestellformulars, dieser Geschäftsbedingungen und sofern der Kunde Unternehmer ist, der Liste der Nutzer, übersenden wird.
2. Bildungsverlag EINS ist berechtigt, die Preisliste jeweils zum neuen Jahr zu ändern.
3. Zahlungen des Kunden können grundsätzlich nur bei Angabe der Kundennummer und der Rechnungsnummer verbucht werden, weshalb sie bei den Zahlungen anzugeben sind. Bildungsverlag EINS haftet nicht dafür, dass eine vom Kunden getätigte Zahlung auf Grund des Fehlens der Kunden- und/oder Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann.
4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug, behält Bildungsverlag EINS sich das Recht vor, den Zugang zu der Software Just Click unverzüglich zu sperren und erst nach Zahlungseingang wieder freizuschalten. Davon unabhängig berechnet Bildungsverlag EINS in jedem Falle die gesetzlichen Zinsen, das heißt 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. Gutschriften und Abschlagszahlungen werden in der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 BGB zunächst auf etwaige Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
5. Bei der Erteilung von einzelnen Nutzungsrechten an Verbraucher ist eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren erwünscht. Die Abbuchung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungsfälligkeit. Bankgebühren über nicht eingelöste Lastschriften gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist die von Bildungsverlag EINS erbrachte Leistung mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet Bildungsverlag EINS gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Bildungsverlag EINS nur, wenn Bildungsverlag EINS diese Mängel zu vertreten hat.
2. Ein Mangel der Software Just Click liegt nur vor, wenn die Nutzung der Software Just Click den Kunden in unzumutbarer Weise behindert.
4. Ein Minderungsrecht besteht nur, wenn es unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Ebenso entfällt die Gewährleistung in den Fällen, in denen der Kunde die Software Just Click fehlerhaft gebraucht oder diese selbst geändert oder erweitert hat.
6. Bildungsverlag EINS gibt keine Gewährleistung, wenn die Nichtverfügbarkeit der Lerninhalte der Software Just Click entweder darauf zurückzuführen ist, dass Störungen in der Internetverbindung des KUNDEN und/oder Nutzers bis zum Übergabepunkt aufgetreten sind oder Fehler, Störungen oder sonstige Probleme mit der auf dem PC des Kunden installierten Software dazu führen, dass eine Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist.
7. Bildungsverlag EINS gibt keine Gewährleistung für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Würmer und Ähnliches an den Daten, Festplatte, PC etc. des Kunden und/oder Nutzers entstehen, wenn und soweit diese in Dokumenten die der Kunde und/oder Nutzer bei der Nutzung der Software Just Click erstellt hat, enthalten waren.
8. Der Kunde hat Bildungsverlag EINS auftretende Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntnis anzuzeigen. Hat der Kunde als Unternehmer eine Sammellizenz erhalten, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Nutzer ihm etwaige auftretende Mängel in der Verfügbarkeit der Software Just Click unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Kenntnis mitzuteilen, um sie sodann ebenfalls unverzüglich Bildungsverlag EINS innerhalb der vorgenannten Frist bekannt zu geben. Bildungsverlag EINS wird den Kunden auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.
9. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages. Sie beginnt mit Freischaltung der Software Just Click und endet mit der ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung oder dem regulären Ende der Nutzungsdauer.
10. Die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr ab Freischaltung.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Bildungsverlag EINS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bildungsverlag EINS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Insoweit haftet Bildungsverlag EINS jedoch nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Bildungsverlag EINS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
2. Die Haftung von Bildungsverlag EINS für Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten aus positiver Vertragsverletzung, der Verletzung von Schutzrechten Dritter und unerlaubter Handlung wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwarenutzung typischerweise gerechnet werden muss.
4. Soweit dem Grunde nach eine Haftung eintritt, wird der Schadensersatzanspruch gegen Bildungsverlag EINS auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 50.000.
§ 9 Datenschutz
1. Persönliche Daten des Kunden wie Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie EMail- Adresse werden nur für interne Zwecke bei Bildungsverlag EINS in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
2. Ebenso werden der Benutzername und das Passwort des Kunden und/oder Nutzers ausschließlich im Rahmen und zur Durchführung des vertraglichen Zweckes bei Bildungsverlag EINS unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und weiterverarbeitet.
§ 10 Abwicklung bei Vertragsbeendigung
1. Wird der Vertrag zwischen Bildungsverlag EINS und dem KUNDEN durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder auf Grund einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung beendet, ist der Kunde verpflichtet, alle ihm in Erfüllung des Vertrages etwaig überlassenen Datenträger an Bildungsverlag EINS herauszugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Just Click vollständig zu löschen, sofern er zur Nutzung der Lerninhalte der Software Just Click Kopien auf seinem PC gespeichert hat. Hat der Kunde die Software Just Click von verschiedenen Arbeitsplätzen/PCs aus genutzt, hat er diese auf sämtlichen Arbeitsplätzen/PCs zu löschen. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich, entsprechende Verpflichtung an die Nutzer weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche etwaigen Daten der Software Just Click gelöscht und etwaige Datenträger an Bildungsverlag EINS herausgegeben werden. Auf Verlangen von Bildungsverlag EINS hat der KUNDE eine eidesstattliche Versicherung über die vollständige Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen zu Rückgabe und Löschung abzugeben. Ist der KUNDE Unternehmer, hat er auf Verlangen von Bildungsverlag EINS eine dahingehende eidesstattliche Versicherung bei den Nutzern einzuholen und Bildungsverlag EINS zu übermitteln.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
2. Der KUNDE kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig oder unbestritten sind.
3. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
4. Der KUNDE ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes gegenüber Bildungsverlag EINS unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bedingung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
6. Erfüllungsort der Leistungen von Bildungsverlag EINS ist der Sitz von Bildungsverlag EINS.
7. Diese Geschäftsbedingungen und auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Ist der KUNDE Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Bildungsverlag EINS. Bildungsverlag EINS bleibt es ungenommen, den KUNDEN als Unternehmer an dessen Sitz zu verklagen.